AGB´s
1. Allgemeines
1.1 Unsere AGB´s gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Unseren AGB´s widersprechende Bedingungen finden auf die mit diesem getätigten Rechtsgeschäft keine Anwendung: Wir widersprechen diesen Bedingungen hiermit ausdrücklich!
1.3 Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten kein Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.
1.4 Ansonsten gilt die „Salvatorische Klausel“.
2. Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2 Unsere Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen und Preislisten sind ohne Verbindlichkeit für uns.
2.3 Rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung bleibt vorbehalten.
3. Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager in EURO zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
3.2 Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3.3 Es gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Eine Ausnahme dieser Regelung muss schriftlich niedergelegt und vom Umfang und Lieferzeitpunkt festgelegt sein.
3.4 Bei Geschäften mit Vollkaufleuten sind wir berechtigt die Preise zu ändern, wenn der Lieferant seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluß erbracht werden soll.
4. Lieferung und Gefahrtragung
4.1 Teillieferungen sind zulässig.
4.2 Von uns angegebene Lieferfristen und Termine sind unverbindlich.
4.3 Die Lieferung wie auch die Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners.
4.4 Ab € 1.000,-- Nettowarenwert, liefern wir frei Haus. Andere Absprachen sind möglich.
4.5 Die Ware ist im Rahmen der Warenversicherung unseres Lieferpartners (idR. UPS) versichert.
4.6 Gerne versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort. Hierbei gehen jedoch die Transportrisiken auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport für ihn „franko“ oder „frachtfrei“ erfolgt.
4.7 Wir schließen keine Versicherung für irgendein mit der Ausführung des Vertrages verbundenes Risiko ab.
4.8 Wir wählen Verpackungen, Versandart und Versandweg nach unserem Ermessen aus.
4.9 Unfreie Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache werden nicht angenommen.
4.10 Rücksendungen liefern Sie bitte nach Absprache frei Haus an uns zurück. Bei berechtigter Reklamation verrechnen wir Ihnen Ihre Lieferkosten mit dem nächsten Auftrag.
4.11 Rücknahme ist nur bei unveränderter Original – Verpackung möglich.
4.12 Für Rücknahmen aus Kulanz, berechnen wir eine Aufwandsentschädigung von bis zu 20 % des Nettowarenwertes.
5. Leistungshindernisse
5.1 Bei höherer Gewalt sowie Umständen, bei denen uns kein Verschulden trifft, sind wir berechtigt die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat oder Ansprüche daraus geltend machen kann.
5.2 Gleiches gilt für den Fall, dass uns der Vorlieferant die entsprechende Ware, aus welchen Gründen auch immer, nicht oder nicht mehr zur Verfügung stellt.
6. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
6.1 Die Lieferung erfolgt in der Regel gegen offene Rechnung. Falls nichts anderes vereinbart, sind diese Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; bei Zahlungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind. Rechnungsbeträge unter € 50,-- sind generell ohne Abzüge zu bezahlen.
6.2 Auf Bestellungen unter € 50,-- Nettowarenwert berechnen wir Ihnen einen Mindestmengenzuschlag von € 10,--
6.3 Für das Öffnen von Verpackungseinheiten, erheben wir eine Gebühr in Höhe von 10% auf den entsprechenden Packungs - Nettowarenwert.
6.4 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
6.5 Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen bis zu 7% über dem geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
6.6 Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, gerät er ohne Mahnung nach Fälligkeit in Verzug. Bei Verzug sind alle offenstehenden, auch noch nicht fälligen Forderungen ohne Abzug sofort zahlbar.
6.7 Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners für Kreditgewährung nicht geeignet sind, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger oder noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen innerhalb angemessener Frist zu beanspruchen und Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht fristgemäß, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das Gleiche gilt, wenn solche Tatsachen hinsichtlich eines Wechselbeteiligten oder Bürgen bekannt werden.
Von uns nicht anerkannte oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche geben dem Vertragspartner nicht das Recht der Aufrechnung. Vollkaufleuten auch kein Recht der Zurückbehaltung.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren, bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftiger Forderungen, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für Saldoforderung.
7.2 Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur berechtigt, wenn:
7.2.1 Die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht.
7.2.2 Der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf seine Kunden übergeht.
7.3 Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung an uns ab.
7.4 Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der Forderungszessionen verpflichtet.
8. Produkthaftung
Unsere Produkte dürfen nur dort zum Einsatz kommen, wofür sie von ihrer Art und Weise bestimmt sind. Für einen anderweitigen Einsatz übernehmen wir keine Haftung.
9. Gewährleistung
9.1 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich bei uns geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel sind uns sofort nach ihrer Feststellung bekannt zu geben.
Bei verspäteter Rüge erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
9.2 Sind die gelieferten Waren in irgend einer Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
9.3 Handelsrechtliche oder technische Änderungen am Produkt oder im Sortiment behalten wir uns vor und begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
9.4 Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir Gewähr nach unserer Wahl. Schlägt diese Nachbesserung fehl, ist der Vertragspartner zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages berechtigt.
9.5 Bei ungerechtfertigter Rüge sind wir berechtigt sämtliche dadurch anfallende Kosten dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
10. Schadenersatzpflicht
Schadenersatzansprüche uns gegenüber bestehen nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann
In diesem Falle ist unsere Schadenersatzpflicht der Höhe nach auf Ersatz des typischen Schadens, bei Verzug und Unmöglichkeit auf höchstens 10% des Rechnungswertes der Ware, mit deren Lieferung wir uns in Verzug befinden oder deren Lieferung uns unmöglich geworden ist, beschränkt.
Eine Haftung für unmittelbaren Schaden ist ausgeschlossen.
Diese Bestimmungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
Ein Schadenersatzanspruch entfällt auch aus dem in Punkt 5.2. genannten Grund.
11. Datensicherung
Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten soweit für unsere Geschäftszwecke notwendig und rechtlich zulässig, EDV - mäßig speichern und verarbeiten.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Verpflichtung des Vertragspartners unser Sitz.
12.2 Gerichtsstand ist Sitz der HaVauO – Jörg Ottleben. Die Gerichtsstandvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
13. Anzuwendendes Recht
Auf die mit unseren Vertragspartnern abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Copyright
Eine Weiterverwendung unseres Kataloges oder einzelner Abbildungen zu eigenen Zwecken, ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Caluma UG (haftungsbeschränkt) iG. möglich.